Erstgepräch
Das Erstgepräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ausführlichen Information und Beratung.
- Festellung des Pflegebedarfs
- Erfassen der Leistungen die durch Angehörige oder andere Institutionen erbracht werden
- Informationen über das Vergütungssystem
- Informationen über Leistungen der Pflegekasse
- Beratung über die aus fachlicher Sicht erforderlichen Leistungen
- Vereinbarung der vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen
- Berechnung der vom Pflegebedürftigen zu erbringenden finanziellen Eigenleistung.