Erstgepräch

 

 

 

Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet immer eine Veränderung und fällt deshalb älteren Menschen besonders schwer.

 

 

 

Das Erstgepräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ausführlichen Information und Beratung.

 

  • Festellung des Pflegebedarfs
  • Erfassen der Leistungen die durch Angehörige oder andere Institutionen erbracht werden
  • Informationen über das  Vergütungssystem
  • Informationen über Leistungen der  Pflegekasse
  • Beratung über die aus fachlicher Sicht erforderlichen Leistungen
  • Vereinbarung der vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen
  • Berechnung der vom Pflegebedürftigen zu erbringenden finanziellen Eigenleistung.